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Rechtliches & Bürokratisches - Was sagt das Sozialgesetzbuch

Diabetiker können nur unter bestimmten Umständen einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Entscheidend ist, wie hoch der „Grad der Behinderung" (GdB) bewertet wird. Liegt der GdB bei 50 und höher, gibt es den Schwerbehindertenausweis. 
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (auch SGB IX, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) enthält die Vorschriften für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland.
(Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Neuntes_Buch_Sozialgesetzbuch)

Als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50, der vom Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten festgestellt wird. Bei einem Behinderungsgrad von mindestens GdB 30 kann man unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt werden.

Die Kriterien für die Bestimmung des GdB sind die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht". Seit dem 1. Januar 2009 sind die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" das Nachfolgemodell der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz (AHP) und lösen diese ab.

Merkzeichen sind im Schwerbehindertenausweis eingetragen und weisen besondere Beeinträchtigungen nach.

  • G = Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr;
  • B = Notwendigkeit ständiger Begleitung;
  • aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung;
  • H = Hilflose Person (Pflegestufe 2 oder 3 oder GdB 100 alleine für eine Hirnschädigung);
  • RF = Befreiung von Rundfunkgebühren (Blinde, Gehörlose, Gehörgeschädigte, Menschen, die auf ihre Umwelt störend wirken im Sinne von schwerer Verhaltensstörung, Entstellungen des Gesichtes, unkontrollierte Artikulation etc.);
  • BL = Blindheit;
  • GL = Gehörlosigkeit.
  • 1. Klasse = nur für schwer Kriegsbeschädigte oder Verfolgte, die aus gesundheitlichen Gründen bei Zugfahrten in der ersten Klasse fahren müssen (meist beidseitig Hand- oder Beinlose)

Ab einem gewissen Grad der Beeinträchtigung besteht Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der - teilweise nur in Verbindung mit dem entsprechenden Vermerk - zu diversen Erleichterungen berechtigt, wie etwa steuerliche Erleichterungen, die Benutzung von Behindertenparkplätzen, den Europaschlüssel oder die kostenlose Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr. Ferner gibt es zur Förderung besondere Frühfördereinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Berufsausbildungen sowie Behindertenwerkstätten. Die Körperbehindertenpädagogik ist eine Unterdisziplin der Sonderpädagogik, die sich mit der Erziehung und Bildung von körperbehinderten Personen befasst.

Behördlicher Ansprechpartner ist das Amt für soziale Angelegenheiten.

Ein Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA) hat in Deutschland Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung, der individuellen Entschädigung besonders Betroffener und für Schwerbehindertenangelegenheiten.

Rheinland-Pfalz: 

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz und 4 Ämter für Soziale Angelegenheiten (Koblenz, Landau, Mainz und Trier) 
Siehe :

www.vsbinfo.de/gesetz/kriegstein.pdf

http://www.jurablogs.com/de/diabetes-schwerbehinderung

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32187

www.diabetes.bbraun.de

Deutsche Diabetes Gesellschaft

www.diabetes-news.de/info/download/empfehlung_beruf.pdf

http://www.medinfo.de/index-r-144-thema-Diabetes.htm

Hier haben wir noch eine Broschüre von der Deutschen Diabetes Hilfe mit Informationen zum Schwerbehindertenausweis mit Diabetes: 

Schwerbehindertenausweis mit Diabetes
brosch_diabetes_schwerbh_a5_2017_ansicht.pdf (372.4KB)
Schwerbehindertenausweis mit Diabetes
brosch_diabetes_schwerbh_a5_2017_ansicht.pdf (372.4KB)

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